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Auf dieser Seite haben wir für Sie Arbeitshilfen und Infos zusammengetragen. (Für die Richtigkeit der Zahlen, insbesondere der Lohnsummen und weiterführende Links übernehmen wir keine Gewähr)

Mindestlohn Tarifverträge

Die Allgemeinverbindlichen Tarifverträge.

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland 
Ab 01.01.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Zur Zeit beträgt dieser 9,82 € und muss in allen Branchen gezahlt werden. (Liegen Tarifverträge über diesen Mindestlohn gilt der höhere Wert). Ab 01. Juli 2022 steigt der Mindestlohn auf 10,45 € und ab 01. Oktober auf 12,00 €. Zukünftig wird der Mindestlohn weiterhin auf der Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission angepasst, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. 

Die Minijobgrenze beträgt zur Zeit 450,00 € und wird ab 01. Oktober 2022 auf 520,00 € angehoben.

Nach § 1 Abs. 2a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen auch Personaldienstleister zwingend ihren Mitarbeitern die Arbeitsbedingungen - also auch die Entgelte - eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages gewähren, wenn die Mitarbeiter Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages fallen.

In der Arbeitnehmerüberlassung wurde der Mindestlohn erstmals ab 01.01.2012 eingeführt. Zur Zeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn im gesamten Bundesgebiet 10,88 €.
Der aktuelle Tarifvertrag in der Arbeitnehmerüberlassung ist bis zum 31.12.2022 gültig.
(BAnz AT 31.08.2020 V1)

1. Gebäudereinigung
    gültig bis 31. Dezember 2023
    (BAnz AT 30.03.2021 V1)



Zur Zeit beträgt der Mindestlohn 11,55 € (Bundesgebiet) für Innen- und Unterhaltsreinigung (1)und
14,81 € für Glas- und Fassadenreinigung (6).
Ab 01.01.2023 steigt der Lohn in Gruppe 1 auf 12,00 € und in Gruppe 6 auf 15,20 €

2. Maler und Lackiererhandwerk
    gültig bis 31. Mai 2022
    (BAnz AT 30.04.2021 V3)


Für ungelernte Arbeitnehmer/-innen gilt zur Zeit ein einheitlicher Mindestlohn von 11,40 €.
Für gelernte Arbeitnehmer/-innen,  Gesell(en)/-innen gilt zur Zeit ein einheitlicher Mindestlohn von 13,80 € 

3. Elektrohandwerke
    gültig bis 31.Dezember 2024
    (BAnz AT 11.12.2019 B1)

Zur Zeit beträgt der Mindestlohn 12,90 € einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. Die nächste Erhöhung findet am 01.01.2023 statt und beträgt 13,40 € und am 01.01.2024 eine weitere Steigerung auf 13,95 €

4. Dachdeckerhandwerk
    gültig bis 31. Dezember 2023
    (BAnz AT 28.12.2021 V1)

Für ungelernte Arbeitnehmer/-innen beträgt der aktuelle Mindestlohn einheitlich 13,00 €. Ab 01.01.2023 ist eine Erhöhung auf 13,30 € vereinbart worden.
Für gelernte Arbeitnehmer/-innen, Gesell(en)-innen zur Zeit 14,50 €. Ab 2023 14,80 €

5. Abfallwirtschaft einschl. Straßenreinigung und
    Winterdienst
    gültig bis 30. September 2022
    (BAnz AT 27.12.2019 V1)


Der Mindestlohn beträgt zur Zeit einheitlich 10,45 €

6. Pflegebranche
    gültig bis 31. Januar 2024
    (BAnz AT 26.04.2022 V1)

Für ungelernte Arbeitnehmer/-innen im gesamten Bundesgebiet zur Zeit  12,55 €. Ab 01.09.2022 eine Erhöhung auf 13,70 €. Weitere Erhöhungen ab 01.05.2023 auf 13,90 € und ab 01.12.2023 auf 14,15 €.
Weitere Mindestlöhne gibt es für Pflegekräfte mind. 1-jährige Ausbildung sowie Pflegefachkräfte

7. Gerüstbauer-Handwerk
    gültig bis 30. September 2023
    (BAnz AT 28.09.2021 V1)

Zur Zeit beträgt der aktuelle Mindestlohn einheitlich 12,55, ab 01.10.2022 eine Erhöhung auf 12,85 €

8. Schornsteinfegerhandwerk
    gültig bis 31. Dezember 2022
    (BAnz AT 09.07.2021 B3)

seit 01.07.2021 beträgt der einheitliche Mindestlohn 13,80 €

9. Fleischwirtschaft
    gültig bis 30. November 2024
    (BAnz AT 30.12.2021 V1)

Der aktuelle Mindestlohn beträgt zur Zeit einheitlich 11,00 €. Ab 01.12.2022 steigt er auf 11,50 € und ab 01.12.2023 auf 12,30 €

10. Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
      gültig bis 30. September 2023
      (BAnz 29.10.2021 V1)

Ab 01.11.2021 beträgt der Mindestlohn einheitlich 12,85 €, ab 01.08.2022 steigt der Mindestlohn auf 13,35 €

Natürlich gibt es noch weitere Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge nach Wirtschaftszweigen, die wir hier nicht aufgeführt haben.

Eine Übersicht finden Sie z.B. auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Tarifverträge (Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, Stand 1. April 2022 [PDF, 281KB])

Branchentarifverträge

1. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

gültig ab 01.04.2022

2. Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)

gültig ab 01.04.2017
bis 31.12.2020

3. Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

gültig ab 01.04.2017
bis 31.12.2020

4. Kunststoffindustrie (TV BZ Kunststoff)

gültig ab 01.04.2017
bis 31.12.2020

5. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)

gültig ab 01.04.2022

6. Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK)

gültig ab 01.04.2022

7. Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)

gültig ab 01.04.2013
bis 31.12.2017

8. Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (TV BZ PPK)

gültig ab 01.04.2017
bis 31.12.2020

9. Druckindustrie (TV BZ Druck - gewerblich)

gültig ab 01.04.2017
bis 31.12.2020

10. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

gültig ab 01.04.2017
bis 31.12.2020

11. Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

gültig ab 01.04.2017
bis 31.12.2020

Drucksachen der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitshilfen und Infos der Bundesagentur für Arbeit

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Merkblatt für die Beschäftigung Ausländischer Arbeitnehmer

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Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen in Deutschland

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Merkblatt Kurzarbeitergeld 8a

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