Heft 01 /2025

Heft Januar 2025

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 01/25 - Inhalt

  • Trendstudie zeigt deutliche Unterschiede in den Arbeitsvorstellungen

  • Dr. Alexander Bissels – Bundestagswahl 2025: Ein Blick in die Wahlprogramme – und was dort zum Arbeitsrecht und zur Zeitarbeit zu lesen ist!

  • IAB-Arbeitsmarktbarometer: Flaute hält auch 2025 an

  • Wirtschaftliche Herausforderungen und technologische Chancen für Personaldienstleistung – Ausblick auf den Zeitarbeitsmarkt 2025

  • Zeitarbeit im Zeichen der Zeit – 40 Jahre Blickpunkt Dienstleistung Holger Piening

  • Hofmann Personal glänzt als zweitbester Arbeitgeber der Branche

  • ManpowerGroup Arbeitsmarktbarometer für Q1/2025 Deutscher Arbeitsmarkt: Uneinheitliches Bild in Branchen und Regionen

  • GVP-Initiative „Zeitarbeit. Gut für die Wirtschaft.“ zur Bundestagswahl gestartet

  • Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 auf neuem Höchststand

  • Arbeitsagenturen sehen zunehmende Bedeutung von Transformationsproblemen

  • Bundesagentur für Arbeit: Wirtschaftsschwäche hinterlässt immer tiefere Spuren

  • Gemeinsame Erklärung der vier Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren. Es ist Zeit zu handeln

  • Fachkräftemangel 2025 auf Rekordniveau: 86 Prozent der deutschen Unternehmen kämpfen um Talente

  • Bundesarbeitsgericht: Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument

Leseprobe

Dr. Alexander Bissels

Bundestagswahl 2025: Ein Blick in die Wahlprogramme – und was dort zum Arbeitsrecht und zur Zeitarbeit zu lesen ist!

Bekanntermaßen steht die Bundestagswahl vor der Tür. Vor diesem Hintergrund dürfte sich ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien (mit Chancen auf eine Regierungsverantwortung) lohnen, um zu analysieren, was diese mit Blick auf das Arbeitsrecht und insbesondere hinsichtlich der Zeitarbeit vorhaben (oder auch nicht vorhaben). Die nachfolgende Darstellung (mit einer kurzen Bewertung) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern beschränkt sich auf die – nach dem Dafürhalten des Verfassers – wichtigsten Aspekte.

Hinweis: Die nachfolgende Analyse bezieht sich teilweise noch auf die bislang veröffentlichten Entwürfe der Wahl- bzw. Regierungsprogramme. Inhaltliche Änderungen bis zur Bundestagswahl sind nicht ausgeschlossen. Eine Übersicht zum Bearbeitungsstand der Programme finden Sie unter dem nachfolgenden Link; dort sind diese auch im Volltext abrufbar (s. https://www.bundestagswahlbw. de/bundestagswahl-wahlprogramme).

1. CDU/CSU

Im Wahlprogramm der Union finden sich in diesem Zusammenhang u.a. folgende politischen Vorhaben:

- "Wir reformieren das ArbZG und legen für alle Unternehmen anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit [...] fest."

Richtiger Ansatz, das ArbZG ist nicht mehr zeitgemäß und muss endlich flexibilisiert werden! Diese Idee hat im Übrigen auch die FPD. Match!

- "Wir gestalten die Vorgaben für mobile Arbeitsplätze praxisnäher. Gleichzeitig stellen wir klar, dass mobiles Arbeiten an frei gewählten Orten nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fällt. Auch für das Homeoffice schaffen wir Rechtssicherheit und fördern damit mobile Arbeitsformen: Sofern freiwillig gewählt, definieren wir es unabhängig vom zeitlichen Umfang als einen Unterfall des mobilen Arbeitens.

Wie das mobile Arbeit "praxisnäher" gestaltet werden soll, bleibt offen. Einen arbeitnehmerseitigen Anspruch auf mobiles Arbeiten solle es wohl nicht geben; vielmehr dürften arbeitsschutzrechtliche Aspekte im Vordergrund stehen, die geregelt werden sollen.

- "Personalpartnerschaften erleichtern [...]. So können sich zwei Unternehmen im Rahmen einer Kooperation freie Personalkapazitäten mit Zustimmung der Betriebsräte untereinander zur Verfügung stellen."

ACHTUNG: die Zeitarbeitsrichtlinie dürfte diesem Plan, je nach Ausgestaltung, (enge) Grenzen setzen.

- "Vorbeschäftigungsverbot nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze abschaffen. […]"

Richtiger Ansatz, insbesondere wenn gleichzeitig geklärt wird, dass Änderungen der Arbeitsbedingungen zulässig sind (z.B. Reduktion der Arbeitszeit).

- "Wir stellen alle noch bestehenden arbeitsrechtlichen Erfordernisse der Niederschrift auf Papier [...] auf den Prüfstand. [...]."

Richtig – es wird Zeit, dass bei der Schriftform im Arbeitsrecht richtig entrümpelt wird.

- "Wir wollen bei den Arbeitszeiterfassungsystemen größtmögliche Wahlfreiheit geben [...]. Vertrauensarbeitszeiten [...] sollen [...] weiterhin möglich sein."

Die (gesetzliche) Arbeitszeiterfassung soll kommen, aber flexibel soll es sein – richtig so. Interessanterweise war diese Forderung nur im Entwurf des Wahlprogramms vorgesehen; in der inzwischen verabschiedeten Version ist diese nicht mehr enthalten.

- "Rechtssicherheit schaffen, Scheinselbständigkeit verhindern. Wir passen das Statusfeststellungsverfahren i.S.d. Selbständigen und Unternehmen an."

Richtig so, wie das geschehen soll bleibt aber ein Geheimnis – das Thema steht seit Jahren auf der Agenda. Es bleibt zu hoffen, dass die Union endlich ernst macht. 

- "Wir ermöglichen Online- Betriebsratssitzungen [...]. Zusätzlich soll die Option, online zu wählen, im BetrVG verankert werden." 

Guter Ansatz – die Digitalisierung muss endlich in der Betriebsverfassung ankommen. 

- "Wir [...] erwarten eine einvernehmliche Entscheidungsfindung in der unabhängigen Mindestlohnkommission. Wir wollen keine Mindestlohnentscheidung im Deutschen Bundestag." 

Das ist gut so – die Höhe des Mindestlohns gehört in die Hände der dafür geschaffenen (unabhängigen) Kommission.

2. SPD

Im Wahlprogramm der SPD sind in diesem Zusammenhang u.a. die folgenden politischen Vorhaben zu nennen: 

- "Sozialdemokratische Arbeitsmarktpolitik setzt dabei [...] in schwierigen Phasen auf Arbeitsplatzerhalt, z.B. durch gute Regelungen für Kurzarbeit." 

Die Pläne werden jetzt schon Realität, nämlich durch die Verlängerung der KUG-Bezugsdauer, die von Herrn Heil angeschoben worden und mit Wirkung zum 01.01.2025 bereits in Kraft getreten ist (Verlängerung auf 24 Monate). Ob damit der Weg zum notwendigen Strukturwandel geebnet wird, darf bezweifelt werden. Vielmehr dürfte dieser nur mit viel Steuergeld auf-, aber nicht angeschoben werden. 

- "Wir reformieren das BetrVG und werden die Mitbestimmung der Betriebsräte bei strategischer Personalplanung und -bemessung, bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz, sowie bei Gesundheitsschutz sowie Weiterbildung im Betrieb zu echten Mitbestimmungsrechten mit Einigungserfordernis ausbauen." 

Ob die Wirtschaft wirklich weitere echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates benötigt, darf mit einem Fragezeichen versehen werden. 

- "Wir werden sachgrundlose Befristungen [...] abschaffen und die Sachgründe für Befristungen kritisch überprüfen." 

Statt einer Deregulierung sollen die Zügel bei Befristungen angezogen werden – meines Erachtens grundsätzlich keine gute Idee, wenn man sich den hohen Standard beim Kündigungsschutz und die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Flexibilisierungsinstrumente ansieht, die noch weiter verengt werden sollen. Sollten Befristungen tatsächlich abgeschafft werden, könnte sich dies jedoch als "Booster" für die Zeitarbeit erweisen, um Arbeitgebern eine Flexibilität bei der Steuerung des Beschäftigungsbedarfs zu erhalten.

- "Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns muss sich an den Empfehlungen der europäischen Richtlinie orientieren. [...] Dementsprechend muss der Mindestlohn spätestens ab 2026 bei 15 EUR liegen."

Diese "Forderung" hat sich angekündigt – ein politisch festgelegter Mindestlohn. Wer bietet mehr? Und wo bleibt die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission?

- "Wir werden die Tarifbindung deutlich erhöhen. [...] Wir werden mit einem Bundestariftreuegesetz dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. [...] Wir werden die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern [...]."

Klassiker bei den SPD-Forderungen, die schon die letzten Legislaturperioden beherrschten – das Tariftreuegesetz wurde in der Ampel diskutiert, hat es aber nicht über die Ziellinie geschafft.

- "Die Sozialdemokratie erteilt allen Versuchen, das Streikrecht einzuschränken, eine klare Absage."

Wenig verwunderlich, der nächste Bahnstreik kann kommen!

- "Wir wollen [...] die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis 2026 in nationales Recht umsetzen."

Das muss jede neue Regierung machen. Die Frage ist nur wie – das bleibt nach dem Programm der SPD offen. 

3. Bündnis 90/Die Grünen

Im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen finden sich in diesem Zusammenhang u.a. folgende politischen Vorhaben: 

- "Um die Inflation der letzten Jahre auszugleichen, braucht es jetzt einen Mindestlohn von zunächst 15 Euro in 2025, der auch für unter 18-Jährige gilt."

Match – bei der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ist man sich mit der SPD einig. Unterschiede gibt es noch beim Zeitpunkt. 

- "Und es braucht eine stärkere Tarifbindung. [...] Deshalb wollen wir deren Allgemeinverbindlichkeitserklärung erleichtern. Durch ein Tariftreuegesetz werden wir öffentliche Aufträge des Bundes in der Regel an Unternehmen vergeben, die nach Tarif bezahlen."

Auch in diesem Zusammenhang sind sich die Bündnisgrünen und die SPD offensichtlich einig. Ein Tariftreuegesetz soll her. 

- "Die betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie. Sie macht die Beschäftigten zu aktiven Akteuren bei der Gestaltung ihrer Arbeitswelt. [...] Die betriebliche Mitbestimmung werden wir daher stärken und auf Mitbestimmungsrechte in Sachen Klima- und Umweltschutz, Qualifizierungsmaßnahmen [...] erweitern."

 



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